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Anlässlich seiner Jahrestagung in Lüneburg am 11. Juni 2016 stellt der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V. seine Kernforderungen zur aktuellen Wohnungspolitik im Lande vor:
Dazu Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst: Die Nds. Landesregierung plant den Erlass einer Mieterschutzverordnung, die die Wohnungsmieten „in angespannten Wohnungsmärkten“ weiter deckeln und die Kündigungssperren nach der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen weiter verlängern will. Zur Auswahl der betroffenen Kommunen - Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Wolfsburg, Lüneburg, Vechta, Leer, Buxtehude, Buchholz in der Nordheide, Langenhagen und die Ostfriesischen Inseln - stützt sich die Nds. Landesregierung auf eine Erhebung der Nds. Förderbank (NBanK), die nach unserer Auffassung in ihrer Methodik mehr als fragwürdig ist und den Anforderungen der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die beabsichtigte Landesverordnung nicht entspricht. Angebotsmieten, die aus Annoncen stammen, haben in der Betrachtung nichts zu suchen. Sie verkörpern Wünsche, bilden aber die am Markt erzielten Mieten nicht ab und lassen so keine Rückschlüsse auf bestehende ortsübliche Vergleichsmieten zu. Entscheidend sind alleine Bestandsmieten, die nach Marktsegmenten zum Beispiel für den Bereich der Ein- bis Zweizimmerwohnungen, der stadtnahen Lagen oder der Ortsränder oder auch für den Bereich für Einfamilienhäuser nicht nur zu bestimmen, sondern aufzugliedern sind. Ebenso in der Luft hängt die Annahme der Landesregierung, dass man bei einer mehr als zehnprozentigen Veränderung in den genannten Mietbereichen von einem angespannten Wohnungsmarkt sprechen kann. Diese Marge ist rein willkürlich „per Daumen“ festgelegt worden und entspricht nicht den Vorgaben des Bundesmietrechts, kritisiert Haus & Grund-Landeschef Dr. Horst. Auch der gewählte Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2014 für die Erhebung der Daten ist rein willkürlich und falsch. Der Gesetzgeber fordert ausdrücklich, dass die aktuellen Marktverhältnisse im Jahre 2016, also zur Zeit der geplanten Einführung einer Mietpreisbremse für Eingangsmieten und einer abgesenkten Kappungsgrenze für Mieten während der Vertragsdauer, den angespannten Wohnungsmarkt zeigen müssen. Ebenso hat der Zeitraum von 4 Jahren bei der Betrachtung der Markverhältnisse innerhalb der Diskussion um eine Mietpreisbremse nichts zu suchen und findet im Gesetz keine Stütze, wie Dr. Horst weiter betont. Eindeutig ablehnend sieht Haus & Grund Niedersachsen auch die Pläne des Landes zur zukünftigen Erhebung der Straßenausbaubeiträge. Sie soll trotz jahrelanger politischer Gegenwehr gesetzlich novelliert und sogar durch die Hinzunahme eines weiteren Beitragsmodells noch weiter ausgedehnt werden. Dazu Verbandschef Dr. Horst: Gesondert zu erhebende Straßenausbaubeiträge müssen ersatzlos abgeschafft werden. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob ihre Grundlage im einmaligen Heranziehungsmodell oder im wiederkehrenden Beitragsmodell wurzelt. Denn Straßen gehören allen Bürgern, sie werden von ihnen genutzt und abgenutzt. Erneuerungen sind, wie das auch bei Instandsetzungen üblich ist, über den allgemeinen Haushalt einer Kommune zu finanzieren. Gerade das geltende wie das weiter geplante Modell der einmaligen Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ist für die Betroffenen nicht nur ungerecht, sondern oft ruinös. Das wiederkehrendende Beitragsmodell ist ebenfalls abzulehnen. Es basiert auf der Annahme, dass Grundstückseigentümer nicht sofort für einzelne Projekte zahlen müssen, sondern die Gemeinden wiederkehrende Beiträge von allen Anliegern einziehen sollen, um die damit fällig werdenden wirtschaftlichen Lasten auf alle zu verteilen. Mit wiederkehrenden Beiträgen für alle Einwohner ist der Einzelne zwar nicht so hoch belastet. Er ist auch nicht in einer aktuellen Situation belastet, in der ihn die Entrichtung von Straßenausbaubeiträgen wirtschaftlich besonders schwer trifft. Dies ändert aber nichts an der Ungerechtigkeit des Systems und an der schlussendlich doch zu zahlenden Summe: Denn jetzt sollen auch Eigentümer zur Finanzierung herangezogen
werden, deren Grundstücke gar nicht betroffen sind. Das Trostpflaster
„Wiederkehrender Ausbaubeitrag“ kann über den wahren
Charakter dieser Maßnahme nicht hinwegtäuschen. Verbandschef Dr. Horst verdeutlicht abschließend: Steuerlich ist sicherzustellen, dass auch der selbstnutzende Eigentümer und nicht nur der vermietende Eigentümer Kosten zu Einbruchschutzmaßnahmen geltend machen kann. Auch politisch ist dies ein zuträglicheres Signal in der Sache, als die laut angedachten Pläne der Landesregierung, in neuen Bauvorhaben gesetzlich zu baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz zu verpflichten und damit die Baukosten wieder zu verteuern. Erst recht passt dies nicht zu Landes- und bundesweiten Initiativen, vermehrt gerade preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und zur Verfügung zu stellen, stellt Haus & Grund-Landeschef Dr. Horst abschließend klar. Ausstellung Dank gebührt vor allem den ausstellenden Firmen, die das Forum des Landesverbandstages mit einem bunten und interessanten Strauß immobilienbezogener Sach- und Dienstleistungen bereichert haben, insbesondere den Firmen Mitgliederversammlung Ebenso konnten sich Aufsichtsrat und Vorstand von Haus & Grund Niedersachsen über eine harmonische und schnell ablaufende Mitgliederversammlung unter Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden von Haus & Grund Niedersachsen, Wolfgang Schaper freuen. Der Jahresabschluss 2015 und der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2016 wurden einstimmig verabschiedet. Auch bei den Entlastungsanträgen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie bei den anstehenden Aufsichtsratswahlen gab es einstimmige Beschlüsse. Im Rahmen der anstehenden Aufsichtsratswahlen wurde Heinz-Henning Jürges, Vorsitzender von Haus & Grund Buxtehude, der aus Altersgründen ausschied, als verdientes Mitglied des Aufsichtsrates verabschiedet. Desweiteren schied Kurt Karlisch, Vorsitzender Haus & Grund Wolfsburg aus Altersgründen aus. Dr. Jochen Rothardt wurde zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt und mit der Goldenen Ehrennadel des Landesverbandes ausgezeichnet. Neu in den Aufsichtsrat wurden RAe Carsten Becker (Haus & Grund Gehrden, Ronnenberg und Umgebung), Hauke Stark (Haus & Grund Lüneburg), Falk Kolbe (Haus & Grund Jever) gewählt. Der Verein Bad Lauterberg wurde für den stärksten Mitgliederzuwachs in Deutschland (prozentual zu seinen Mitgliedern) mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Stellvertretend für alle teilnehmenden Delegierten, Mitglieder und Gäste der Organisation des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Niedersachsen ruft der Landesverband ein ganz herzliches Dankeschön an Haus & Grund Lüneburg sowie an alle Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft, Verbände und Institutionen. © Dr. Hans Reinold Horst |
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