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Dazu Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst: "Die politische Forderung nach der breiten Schaffung bezahlbaren Wohnraums benötigt Rahmenbedingungen, die ihre Umsetzung voranbringt." Abschaffung der Mietpreisbremse Die Mietpreisbremse muss sofort weg. Sie führt nicht zur Förderung des Neubauvolumens, sondern verhindert Wohnungsbau. Die Mietpreisbremse ist eine Wohnungsbaubremse. Sie ist ein rein politisches und rechtliches Ordnungsmittel, mit dem nicht eine einzige Wohnung im Neubau oder im marktgerechten Umbau finanziert wird. Sie schränkt den Wettbewerb noch mehr ein, entzieht dem Wohnungsmarkt Kapital und bremst den Wohnungsbau dadurch noch heftiger. Die Mietpreisbremse hat keinerlei Einfluss auf die Herstellungskosten beim Bau neuer Wohnungen, die durch ständig neue bauliche und energetische Auflagen immer weiter verteuert werden. Der Bau neuer Wohnungen ist und bleibt alleiniges und wirksamstes Mittel zur Bekämpfung einer Wohnungsnot, wenn man sie denn aufgrund einer fundierten Datenerhebung überhaupt anzunehmen hätte. Gerade zu dieser fundierten Datenerhebung ist es aber im Vorfeld der Mietpreisbremse nicht gekommen. Umsetzung einer Baupreisbremse Wir brauchen stattdessen eine Baupreisbremse. Denn Baukosten werden durch
ständig neue Auflagen verteuert. Auch gegenwärtig ist eine entsprechende
Novelle der Nds. Bauordnung und eines Nds. Klimaschutzgesetzes in der
Pipeline. Energieeinsparverordnung und sonstige Gesetze zur Umsetzung
der Energiewende im Baubereich kommen hinzu. Energetische Anforderungen
müssen auf ein erträgliches Maß zurückgeführt
werden, um auch im Neubau bezahlbare Mieten erzielen zu können. Eindämmung der Abgabenlasten bei der Immobilienbewirtschaftung Abgabenlasten bei der Immobilienbewirtschaftung in Form von Steuern (insbesondere Grundsteuer, kontinuierliche Erhöhungen der Grunderwerbsteuer), Gebühren und Beiträgen (insbesondere Straßenausbaubeiträge) steigen ständig. Gute Ansätze zur familienfreundlichen Reduktion der Grunderwerbsteuer wurden durch die amtierende Landesregierung mal eben vom Tisch gewischt. Schieflagen in kommunalen Haushalten und Preissteigerungen dürfen nicht wie in den letzten Jahren immer weiter einseitig zulasten der Investoren und Garanten für gutes Wohnen abgefedert werden. Verbesserung der steuerlichen Situation für Privateigentümer Die Erbschaftsteuer benachteiligt private Wohnungsanbieter schon genug und verzerrt den Wettbewerb. Wohnungsgenossenschaften und sonstige Wohnungsunternehmen mit Konzernstrukturen kennen keinen Erbfall und damit keine Erbschaftsteuerbelastung. Auch deshalb muss an der Steuerfront für die privaten Eigentümer etwas geleistet werden: Die steuerliche Abschreibung (AfA) muss von zwei auf mindestens drei Prozent erhöht werden. Außerdem muss eine Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau und ebenso für Einbruchschutzmaßnahmen und den Ausbau der Digitalisierung durch den Bund eingeführt werden. Wer die Sonderabschreibung nicht nutzen kann, dem muss eine gleichwertige Investitionszulage zukommen können, wenn er in den Wohnungsneubau investiert. Entsprechende Gesetzesvorhaben muss das Land Niedersachsen über den Bundesrat in die Bundesgesetzgebung zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes einbringen. Gleichwertige Lebensbedingungen schaffen Es müssen gleichwertige Lebensbedingungen in ländlichen Regionen
wie in städtischen Regionen geschaffen werden. Nur in attraktiver
Lage geschaffener bezahlbarer Wohnraum wird angenommen werden, die Region
beleben, und die Wohnraumversorgung der Bevölkerung gewährleisten.
Fazit insgesamt werden Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik vom demographischen
Wandel, Klimaschutz und Energiewende sowie von einer Quartiersentwicklung
geprägt. Nur mit den hier formulierten Mindestanforderungen wird
es möglich bleiben, mit geschaffenem bezahlbaren Wohnraum ein ausgewogenes,
zeitgemäßes und generationengerechtes Angebot zum Wohnen weiter
vorzuhalten. Ausstellung Mitgliederversammlung Ebenso konnten sich Aufsichtsrat und Vorstand von Haus & Grund Niedersachsen über eine harmonische und schnell ablaufende Mitgliederversammlung unter Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden von Haus & Grund Niedersachsen, Wolfgang Schaper freuen. Der Jahresabschluss 2016 und der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2017 wurden einstimmig verabschiedet. Auch bei den Entlastungsanträgen für den Vorstand und den Aufsichtsrat
sowie bei den anstehenden Aufsichtsratswahlen gab es einstimmige Beschlüsse. © Dr. Hans Reinold Horst |
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