Home > Wespennest ist Vermietersache
|
|
Kosten für die Entfernung von
Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt
werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten.
Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil
vom 24.06.2011 - 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). Wie gefährlich aber
sind Wespennester? Daraus folgt: Haus & Grund Stade e. V. stellt klar: Was aber muss der vom Vermieter Beauftragte tun? Reicht es aus, die Wespen in ihrem Nest abzutöten, wenn von ihnen Gefahren für die Hausbewohner ausgehen, oder muss das Nest selbst auf jeden Fall entfernt werden? Letzteres kann unverhältnismäßig teuer werden und mit ebenso unverhältnismäßigen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein. Denn Wespen nisten gerne in Rollladenkästen, in der Dachhaut oder darunter am oder im Drempel. Auch das Dämmmaterial bei 2-schaligem kerngedämmten Mauerwerk finden sie ideal zum Nisten. Muss dann das Dach oder die Vormauerschale geöffnet, der Drempel zerstört werden? Nein, das wäre wegen der unverhältnismäßigen Kostenfolgen und des intensiven Eingriffs in die Bausubstanz unzumutbar, wie Vereinsvorsitzender Günther Jahnke hervorhebt. Selbst Hand anlegen sollte man weder als Vermieter noch als Mieter: denn einerseits können Wespen in großer Anzahl in der Nähe ihres Nestes aggressiv reagieren und damit gefährlich werden; andererseits stehen sie unter Naturschutz (§§ 39, 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG) und dürfen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Genau diese Fragen muss ein Sachverständiger also vorher abklären. Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Stade. Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Pressekontakt: © Dr. Hans Reinold Horst |
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse