Home > Mietvertrag: Waschküche
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(ho) Ist eine Waschküche im Haus ausdrücklich mit vermietet worden oder ein Mitbenutzungsrecht im Mietvertrag enthalten, so kann der Vermieter nicht einfach die weitere Benutzung der Waschküche untersagen und die Türe abschließen. Das wäre eine Störung des Mieters in seinem (Mit-)Besitzrecht, die er mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage abwehren konnte. Die Annahme eines Zugangs -und Benutzungsrechts kann sich auch „aus
den Umständen“, also zwischen den Zeilen des Vertrags durch
Auslegung ergeben. Lesetipp: © Dr. Hans Reinold Horst |
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