Genau wie Privatpersonen muss auch
eine Gemeinde Verantwortung für Bäume übernehmen, die auf
ihren Grundstücken stehen. Das gilt insbesondere für den Straßenraum.
Kontrolliert die Kommune die Bäume nicht regelmäßig und
übersieht sie dabei morsche Äste, so haftet sie, wenn diese
morschen Äste abbrechen und geparkte Autos beschädigen.
Dazu Haus & Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des OLG Frankfurt
vom 11.05.2023 (Az. 1 U 310/20):
"Auch die Gemeinde hat als Eigentümerin von Straßengrundstücken
eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie muss den Grundstückszustand
so gewährleisten, dass möglichst keine Gefahren für dritte
Personen oder Sachen entstehen. Das bezieht sich auch auf Straßenbäume."
Haus & Grund Vereinsvorsitzender Günther Jahnke
unterstreicht:
"Wie ein privater Grundstückseigentümer hat auch die
Gemeinde als Eigentümerin von Grundstücken im öffentlichen
Eigentum die Pflicht, dort stehende Bäume regelmäßig zu
kontrollieren, mindestens einmal jährlich, nach Unwetterereignissen
auch Anlass bezogen aktuell, also mehrfach."
Dazu erklärt Haus & Grund Stade:
"Eine Sichtkontrolle reicht aus. Werden dabei Schädigungen
des Baums oder sonstige Anomalien festgestellt, muss die Gemeinde handeln.
Unterlässt sie das und entsteht durch einen herabfallenden Ast an
einem geparkten Auto ein Schaden, muss die Gemeinde im Falle einer verschuldeten
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den Schaden aufkommen."
Dazu der Hinweis von Haus & Grund Stade:
In dem entschiedenen Fall des OLG Frankfurt stellte sich heraus, dass
der Baum ein Jahr vor dem Astabbruch kontrolliert worden ist. Danach zeigte
er „sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen“. In
diesem Fall hielten die Frankfurter OLG-Richter eine gesonderte Untersuchung
der Baumkrone für erforderlich. Weil sie unterblieb, konnte der morsch
gewordene Ast das Auto der Klägerin schwer beschädigen. Die
Stadt hatte für den Totalschaden aufzukommen.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Stade.
Haus & Grund Stade ist
über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten
Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Stade e.V.
Herrn Günther Jahnke
- Vorsitzender -
Salzstr. 18,
21682 Stade
Tel. 04141-2050,
Fax: 04141-7882609
E-Mail: info@haus-und-grund-stade.de
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