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Sonderveranstaltung am 13.11.2023: „Schimmel – und kein Ende?“

Zu diesem aktuellen Thema begrüßte Günther Jahnke, 1. Vorsitzender des Vereins, im vollbesetzten Saal der Gaststätte „Vier Linden“ alle Teilnehmer und Gäste, sowie als Referentin Rechtsanwältin Sabine Jung, Justitiarin des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen und als Referenten den Architekten und Bausachverständigen Marco Granzow.

Die Referentin machte zunächst deutlich, dass der Vermieter tätig werden muss, sobald der Mieter den Mangel gemeldet hat. Da der Vermieter nachweisen muss, dass die Schimmelbildung nicht durch einen Baumangel hervorgerufen wird empfiehlt es sich, die Wandfeuchte zu messen, bzw. Datenlogger zur Aufzeichnung der Feuchtigkeit aufzustellen. Vermieter haben in diesem Fall ein Recht, die Wohnung mit einem Handwerker oder Zeugen zu betreten. Verweigert der Mieter den Zutritt zur Wohnung, besteht nach Abmahnung durch den Vermieter ein Recht zur Kündigung der Wohnung. Gleichzeitig besteht für den Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann und der Schimmelbefall eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter darstellt. Sollte sich der Vermieter in der Pflicht zur Schadensbeseitigung befinden, darf der Mieter ab Mängelanzeige die Bruttomiete um 20 % mindern, so Jung.

Architekt Marco Granzow erläuterte in seinem Vortrag zunächst die Entstehung von Schimmelpilzen und wies darauf hin, dass viele Pilzarten im säuerlichen, feuchten Bereich mit einem ph-Wert zwischen 5 und 7 entstehen. Pilze benötigen kein Licht und sind temperaturunabhängig. Sachverständige führen unterschiedliche Messungen durch, um baukonstruktive Mängel auszuschließen. Datenlogger sollten über einen längeren Zeitraum, mindestens 3 – 6 Monate, eingesetzt werden und die Luftfeuchte messen, um daraus Ergebnisse hervorzuleiten. Bei einer Fenstererneuerung empfiehlt der Bausachverständige, auch die Fassade hinsichtlich der Dämmung zu prüfen, um Wärmebrücken und somit die Bildung von Kondenswasser am Fensterrahmen zu vermeiden. Hier können „Hohlraum-Kügelchen“ zwischen dem Mauerwerk eine energetisch durchgängige Wärmedämmebene schaffen. Silikonfugen an Fenstern und Türen, die durch UV-Strahlung rissig und brüchig werden können, sollten regelmäßig überprüft werden. Weitere Ursachen für eindringende Feuchtigkeit am Mauerwerk können undichte Fallrohre und Abdichtungen, bzw. brüchige Fugen, sowie große Mengen von Moosen auf dem Dach oder am Dachfenster sein, die einen Wasserabfluss verhindern. Moosbewuchs sollte lt. Granzow auf keinen Fall mit dem Hochdruckreiniger entfernt, sondern vorsichtig abgebürstet werden, um die Dachpfannen nicht zu beschädigen. Der Referent empfiehlt, feuchte Kellerräume in den Sommermonaten nachts zu lüften, da sich die warme Außenluft am Tag als Feuchtigkeit im Keller niederschlägt.

An die Vorträge der Referenten schloss sich eine lebhafte Diskussion an.

Vereinsvorsitzender Günther Jahnke konnte auf eine informative und interessante Veranstaltung zurückblicken.

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