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Roland Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter
Beispiel: Ortsübliche Vergleichsmiete

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Frau Weiland ist Mitglied in einem Ortsverein des Landesverbands Haus & Grund Niedersachsen und hat über den Rahmen- und Empfehlungsvertrag eine Rechtsschutz-Versicherung als Vermieterin einer 3-Zimmer-Wohnung abgeschlossen.

Die Wohnung war zu einer monatlichen Kaltmiete von 252 € vermietet. Nachdem die Miete mehr als drei Jahre unverändert blieb, verlangte Frau Weiland von ihrem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf 319 €. Bei der Neufestsetzung hat sie eine mittlere Grundausstattung der Wohnung zugrunde gelegt und hielt eine ortsübliche Vergleichsmiete von 4 € je qm für angemessen. Der Mieter widersprach der Mieterhöhung. Frau Weiland reichte, nachdem sie sich zunächst an den Ortsverein wandte, bei dem zuständigen Amtsgericht eine Klage ein.

Der im Laufe des Verfahrens herangezogene Sachverständige ermittelte unter Einbeziehung des Mietspiegels eine ortsübliche Vergleichsmiete von 4 € pro qm. Dies ergab eine Miete von 286 € und der Mieter wurde verurteilt, diesen Betrag in Zukunft als Miete zu akzeptieren. Obwohl Frau Weiland damit einen Teilerfolg erzielen konnte, legte das Gericht fest, dass sie 4/5 der Kosten des Verfahrens tragen sollte.

ROLAND hat die Kosten für ihren eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten insgesamt in Höhe von 921 € - unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen.


Bei Fragen:

  • wenden Sie sich bitte an Haus & Grund Stade
    oder
  • ROLAND 24-Stunden-ServiceLine: 0180 3 8277-500
    (0,09 €/Min aus dem deutschen Festnetz)

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