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Urlaub in der Geschäftsstelle

Wegen des Urlaubs der Geschäftsstellenleiterin Heike Janßen bleibt die Geschäftsstelle in der Zeit vom

31.07. – 04.08.2023 und vom 18.09. – 06.10.2023 geschlossen.

Die Rechtsberatung (mittwochs von 15.00 – 19.00 Uhr) durch RA Mathias Schröder findet während dieser Zeit jedoch statt.

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Bitte vormerken:

Die Rechtsberatung durch RA Mathias Schröder fällt an folgenden Terminen aus:

Mittwoch, 13.09.2023.

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Einladung zur Gemeinschaftsfahrt:

Der Verein führt am Mittwoch, dem 06. September 2023 seine traditionelle Gemeinschaftsfahrt für Vereinsmitglieder und deren Angehörige durch.

In diesem Jahr ist eine
Fahrt mit der Schwebefähre in Osten und eine
Schifffahrt mit der „Mocambo“ auf der Oste vorgesehen.

Ablauf der Gemeinschaftsfahrt>>

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Vorankündigung:
Weitere Vereinsveranstaltungen 2023

Sonderveranstaltung/Podiumsdiskussion am 13.11.2023, 18.30 Uhr
in der Gaststätte „Vier Linden“ in Stade-Schölisch zum Thema: „Schimmel und kein Ende“ Die Einladung zu dieser Veranstaltung erfolgt mit den Vereinsmitteilungen III/2023.

 

Paragraphen

Neue Nds. Bauordnung ab 1.1.2024
Einsatz erneuerbarer Energien und verdichtetes Bauen erleichtert, Verfahrenshürden abgebaut

Die Niedersächsische Landesregierung erleichtert die Installation von Solaranlagen (Photovoltaik und Solothermie). Regelungen werden auch für freistehende Wärmepumpen geschaffen. So sieht es die neue Landesbauordnung vor, die am 28. Juni 2023 in Kraft getreten und ab dem 1. Januar 2024 zu beachten ist (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 21. Juni 2023 in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 11/2023, Seite 107).

Die wesentlichen Änderungen wie folgt >>

Wespe - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Wespennest ist Vermietersache

Kosten für die Entfernung von Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten. Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil vom 24.06.2011 - 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). Kann der Mieter einfach einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, ohne den Vermieter vorher zu fragen?

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Schuhe - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Schuhe im Treppenhaus

Die Mieterin stellt in den gemeinschaftlichen Hausflur Schuhe ab. Die Vermieterin mahnt sie mehrfach erfolglos ab und erhebt sodann Entfernungs- und zukünftige Unterlassungsklage.

Das AG Frankfurt (28.04.2022, Az.: 33 C 2354/21) gibt der Klage statt.
„Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet, dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge, bei denen es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, die der Mieter zwar mitbenutzen darf, nur zum Betreten, um zu der angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art - und so auch wie vorliegend Schuhe - in diesem Bereich ist von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.“

Kalender - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

WEG: Verkürzung der Ladungsfrist

Mit Datum vom 11.06.2022 lädt die Verwalterin zur Eigentümerversammlung am 26.06.2022. Die dort gefassten Beschlüsse werden von der Klägerin wegen nicht rechtzeitiger Ladung angefochten.

Das AG Dortmund (08.12.2022, Az.: 514 C 61/22) gibt der Klägerin Recht. Die Einladungsfrist betrage gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG grundsätzlich 3 Wochen. Eine Ausnahme aufgrund besonderer Dringlichkeit liege nicht vor. Insbesondere sei der als Begründung angeführte Termin der Sommerferien bereits seit längerer Zeit bekannt, so dass eine langfristige vorherige Planung möglich gewesen wäre.

Thermometer - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Miete und Klimaschutz: „Hitzefrei“?

In einem neu errichteten Einkaufszentrum betreibt Gewerbemieter G ein Geschäft. Eine Klimaanlage versorgt die Räume mit 20° C warmer Zuluft. G mindert die Miete mit der Begründung, die Innentemperaturen in den Räumlichkeiten seien im Sommer zu hoch. V klagt auf Zahlung der einbehaltenen Mietdifferenz.

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Grill - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Miete und Grillvergnügen: Lagerung von Propangasflaschen

Wohnungsmieter M ist „Grillfan“. Dabei schwört er in seiner „Glaubensrichtung“ auf einen Gasgrill. Den Grill betreibt er auf seinem Balkon direkt am Haus. Er lässt ihn, allen Wettereinflüssen ausgesetzt, ständig auf dem Balkon stehen. Die Propangasflasche bleibt ebenso ständig angeschlossen. Eine weitere Propangasflasche lagert „als Vorrat“ im Keller. Ist das erlaubt?

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Geld - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Zusammenlegung von Betriebskostenpositionen

Die Vermieterin erstellt für das Jahr 2020 eine Betriebskostenabrechnung, in welcher sie die Positionen Hausmeister, Garten und Treppe in einer Position zusammenfasst. Nachdem die Mieter nicht zahlen, erhebt die Vermieterin Zahlungsklage.

Das AG Hamburg (21.12.2022, Az.: 49 C 149/22) verurteilt die Mieter unter Herausrechnung der Mischpositionen zur anteiligen Zahlung. In der Entscheidung vom 06.07.2021 (Az.: VIII ZR 371/19) habe der BGH darauf verwiesen, „dass es nicht zulässig sei, verschiedene Kostenarten in einer Abrechnungsposition zu mischen, sondern die Abrechnung habe sich grundsätzlich an den Ziffern der Betriebskostenverordnung zu orientieren.“ Die zusammengelegten Positionen Hausmeister, Garten und Treppe weisen keinen inhaltlichen Zusammenhang auf, sodass sie getrennt hätten aufgeführt werden müssen. Da dies nicht erfolgt sei, liege ein formeller Mangel vor, sodass die anteiligen Kosten nicht zu zahlen seien.

Fahne Haus & Grund - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Landesverbandstag verpasst?

Sie konnten an unserer öffentlichen Kundgebung im Rahmen unseres Verbandstages 2023 am 03.06.2023 in Walsrode nicht teilnehmen? Kein Problem. Die Highlights unserer Jahrestagung können Sie auf unserem verbandseigenen YouTube-Kanal jederzeit erleben.

  1. Der Videofilm "Highlights, Zuschauerstimmen und Impressionen"
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  2. Der Videofilm "Festvortrag von Sebastian Lechner", Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender der CDU im Niedersächsischen Landtag, ist ebenfalls bei YouTube online.
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  3. Dr. Kai Warnecke spricht zum neuen Heizungsgesetz auf dem Landesverbandstag 2023 von Haus und Grund Niedersachsen. Er zeigt die Fehler des Heizungsgesetzes auf und fordert: das Habecksche Heizungsgesetz muss geändert werden.
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  4. Auf dem Landesverbandstag 2023 von Haus und Grund Niedersachsen war das neue Heizungsgesetz ein zentrales Thema. Aufsichtsratsvorsitzender Timm Voss zeigt Stärken und Schwächen des neuen Heizungsgesetzes auf.
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BGH
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BGH: Fiktive Mangelbeseitigungskosten

Nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses fordert die Vermieterin die Mieterin auf, die notwendigen Schönheitsreparaturen durchzuführen. Nachdem dies nicht erfolgt, verklagt sie die Mieterin auf Zahlung gemäß Kostenvoranschlag eines Malerbetriebes.

Der BGH (10.05.2022, Az.: VIII ZR 277/20) bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach „Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen werden.“ Der Vermieter könne daher die in einem Kostenvoranschlag enthaltenen Nettokosten vom Mieter für die Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen verlangen.

Hauseingang - Copyright Sylvia Horst
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Kündigungsmöglichkeit

Der Mieter nimmt an mehrstündigen Trinkgelagen mit lautstarken Unterhaltungen teil, blockiert den Hauseingang für Mitmieter und spielt laute Musik ab. Im Nachgang ist eine Geruchsbelästigung mit Urin festzustellen. Die Vermieterin kündigt das Mietvertragsverhältnis unter Hinweis auf §§ 546, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Das AG Köln (11.11.2022, Az.: 219 C 95/21) gibt der Vermieterin Recht. Nach der Zeugeneinvernahme könne das pflichtwidrige Verhalten an mehreren Tagen bis nachts um 2 Uhr bestätigt werden. Damit liege eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor, sodass eine ordentlich ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt sei.

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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.

Am 03.05.2023 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Vier Linden“ in Stade-Schölisch statt. Das Interesse der Mitglieder war sehr groß, sodass mit über 90 Teilnehmern die Zahl der angemeldeten Personen weit überschritten wurde.

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Grillen - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

„Grill den …“ - wie oft eigentlich?

Will man beim Grillvergnügen seiner Nachbarn selbst auch mit „gegrillt“ werden? Diese immer wieder streitige Frage um die „erlaubte Grillfrequenz“ wurde jetzt vom Landgericht (LG) München I erneut entschieden (Urteil vom 01.03.2023, Az. 1 S 7620/22 WEG). Darauf weist jetzt Haus & Grund Stade hin.

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WEG

Wohnungseigentum: „Bitte wieder genauso“!

Für die Umsetzung gefasster Beschlüsse ist jetzt nicht mehr der Verwalter zuständig, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst (BGH, Urteil vom 16.12.2022 - V ZR 263/21). Was bewegt den BGH zu dieser Klarstellung? Seinen Anlass zeigt der folgende Fall.

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WEG

WEG: Änderung des Verteilungsschlüssels

In der Eigentümerversammlung wird der Beschluss gefasst: „Der Verteilungsschlüssel soll zukünftig nach Wohneinheiten geändert werden.“ Wohnungseigentümer fechten den Beschluss an und beantragen, ihn für ungültig erklären zu lassen.

Das AG Hamburg (12.12.2022, Az.: 11 C 106/22) erklärt den Beschluss für nichtig. Der streitgegenständliche Beschluss widerspreche zunächst ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 WEG. Der Beschluss sei in mehrfacher Hinsicht unbestimmt. Bereits das Wort „zukünftig“ zeige keinen konkreten Geltungsbeginn auf. Darüber hinaus sei unklar, welcher Verteilerschlüssel geändert werden solle. Darüber hinaus sei „eine schon nach dem Inhalt des Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Schlüssels nicht von der Beschlusskompetenz gedeckt und daher nichtig.“ Der Antrag der Kläger auf lediglich Ungültigerklärung des Beschlusses hindere die Entscheidung des Gerichts, diesen als nichtig zu erklären, nicht.

Paragraphen

Neues Gebäudeenergiegesetz

Haus & Grund wehrt sich - helfen Sie mit: Brandbrief der Immobilieneigentümer
Zum Video auf YouTube >>

Habeck‘ s „Heiz-Hammer“: Das ist bis jetzt beschlossen
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Heizung - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Energiewende:

Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 - nur „Theaterdonner“? Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ordentlich für Wirbel bei Hauseigentümern gesorgt. Eine Zusammenfassung und die Bewertung von Haus & Grund:

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Geld - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Energiewende: häufig gestellte Fragen

Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck Hauseigentümer verunsichert. Bis jetzt konnten viele Vorstellungen Habeck‘s einstweilen wieder entschärft werden. Doch Angst, Verunsicherung und nicht selten auch Wut sind bei den Betroffenen groß. Das ist durchaus verständlich. Können wir unsere Häuser denn überhaupt noch halten, so fragen sich insbesondere ältere und damit nicht mehr so einkommensstarke Eigentümer.

Ihre Fragen unsere Antworten >>

Wasserhahn - Copyright Sylvia Horst
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Warmwassertemperatur als Mietmangel

In der Mietwohnung erreicht das Warmwasser bei einem Vorlauf von ca. 23,3 l nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca. 40°. Bei einem Vorlauf von ca. 28 l werden 42° nach ca. 60 Sekunden erreicht. Nach insgesamt 230 Sekunden wird lediglich eine Temperatur von 50,6° erreicht, eine Temperatur von 55° wird zu keinem Zeitpunkt erreicht.

Das AG Brandenburg (13.02.2023, Az.: 31 C 210/21) sieht hierin einen Verstoß gegen die DIN 1988-200, wonach nach ca. 15 Sekunden 40-43° und nach ca. 30 Sekunden 55° erreicht werden müssen. Demnach erkennt das Amtsgericht eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete an.

Geld - Copyright Sylvia Horst
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Betriebskostenerhöhung - ohne Mietvertrag?

Mir gehört ein Mehrfamilienhaus. Mein Bruder wohnt auch dort, zahlt aber keine Miete, sondern nur eine „Nebenkostenpauschale“ von 52 € monatlich. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Mein Bruder meint, die Pauschale wäre viel zu hoch. Welche Kosten können wie hoch umgelegt werden?

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WEG - Copyright Sylvia Horst
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WEG: Nichtöffentlichkeit der Versammlung

Die Klägerin rügt in der Beschlussanfechtungsklage die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, also einer dritten Person. Dessen Teilnahme sei weder angekündigt noch durch Geschäftsordnungsbeschluss genehmigt worden.

Das AG Hamburg St. Georg (29.04.2022, Az.: 980 BC 41/21) weist die Klage ab. Die Klägerin habe auf den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit stillschweigend verzichtet. Sie habe nämlich weder zu Beginn der Versammlung noch vor Beschlussfassung die Anwesenheit eines Dritten gerügt.

Mietvertrag - Copyright Sylvia Horst
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Vertraglicher Ausschluss der Untervermietung

Der Mietvertrag enthält die Vereinbarung: „Der Vermieter schließt eine Untervermietung aus.“ Im laufenden Mietverhältnis fordert der Mieter von den Vermietern die Zustimmung zu einer Untervermietung. Nachdem diese nicht erteilt wird, erhebt der Mieter Zustimmungsklage.

Das AG München (20.12.2022, Az.: 411 C 10539/22) erklärt die Regelung für unwirksam. Sie verstoße gegen § 553 Abs. 3 BGB, wonach eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam sei. Damit handele es sich um eine unwirksame Vereinbarung, unabhängig davon, ob es sich um eine individualvertragliche oder formularvertragliche Regelung handele.

Recht - Copyright Sylvia  Horst
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Generalvollmacht: Interessenwahrnehmung geschuldet, nicht aber persönliche Pflege

Ehefrau F und Ehemann M haben sich gegenseitig als Generalbevollmächtigte für den jeweils Anderen eingesetzt. F erkrankt an paranoider Schizophrenie. Das Betreuungsgericht setzt eine Betreuerin ein, obwohl F ihren Mann M mit einer Generalvollmacht zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten bevollmächtigt hat.

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Geld - Copyright Sylvia Horst
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Hohe Betriebskosten: Staat zahlt mit!

Mieter, die jetzt hohe Betriebskostennachforderungen begleichen müssen, können beim Jobcenter dafür Beihilfe beantragen. Der Clou: Das geht auch, wenn man bisher sonst mit Grundsicherungen (Sozialhilfe, Bürgergeld - vorher Hartz-IV) nichts zu tun hatte.

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Geld - Copyright Sylvia Horst
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Nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung

Der Vermieter erstellt innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung. Nach Ablauf der Frist korrigiert er die Abrechnung, was zu einer Reduzierung der Nachforderung führt. Die Mieterin verweigert die Zahlung unter Hinweis auf eine nicht fristgerecht zugegangene Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter erhebt Zahlungsklage.

Das LG Berlin (17.06.2022, Az.: 63 S 128/21) bestätigt das stattgebende Urteil I. Instanz. Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB sei mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eingehalten. Eine spätere Korrektur, die mit einer Reduzierung des Nachzahlungsbetrages einhergehe, führe nicht zu einem Ausschluss. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB verbiete es dem Vermieter nur, weitere Erhöhungen zulasten des Mieters geltend zu machen.

Mülleimer - Copyright Sylvia  Horst
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Müllentsorgung: Rückwärtsgang?

Was tun, wenn der Zufahrtsweg zum eigenen Grundstück recht schmal ist? Dem Fahrer eines schweren Müllfahrzeuges wird dann einiges abverlangt; vor allem dann, wenn er am Wegesende nicht einmal wenden kann und deshalb rückwärtsfahren muss.

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Kabel - Copyright Sylvia Horst
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Kabelgebühren

Die Vermieterin rechnet über die Betriebskosten ab und legt insbesondere Kabelgebühren auf die Mieterin um. Die Mieterin behauptet, dass entgegen des Übergabeprotokolls ein Kabelanschluss nicht vorhanden ist und sie tatsächlich einen solchen auch nicht nutzt.

Das LG Berlin (17.06.2022, Az.: 63 S 128/21) gibt der Vermieterin recht. Die Kabelgebühren seien von der Mieterin aufgrund der vertraglichen Regelung zu tragen. Ob die Mieterin den Anschluss tatsächlich nutze, sei unerheblich. Unterstellt, ein Kabelanschluss sei nicht vorhanden, handele es sich allenfalls um einen Mietmangel, den die Mieterin hätte anzeigen müssen.

Geld - Copyright Sylvia Horst
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Erbrecht: Erben noch zeitgemäß? Erbrecht abschaffen?

Der Ruf nach der Umverteilung von Vermögen wird immer lauter. Da werden Gleichheitsgedanken, Gerechtigkeitserwägungen und vor allem die Sozialisierung von starken wirtschaftlichen Einbußen durch Pandemie, Energiekrise, Inflation und international politische Verwicklungen rekrutiert. Überlegungen zur Revitalisierung des Lastenausgleichsgedankens zur Abmilderung der Kriegsfolgen werden prominent angestellt. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages prüft, ob dieses System auf die Umverteilung der Pandemielasten passt.

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Haus - Copyright Sylvia Horst
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Pressemeldung:
Erbschaftsteuer

Soeben wurden die Bewertungsregeln für Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022 verschärft, die Steuerfreibeträge bei der Schenkung oder beim Erbe aber auf dem alten Niveau belassen.So können Sie den Staat legal „austricksen“!

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Recht - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Besichtigungsrecht des Vermieters

Die Vermieterin fordert zur Wartung der Gastherme durch einen Schornsteinfeger sowie zur Nachrüstung der Rauchwarnmelder Zutritt zur Mietwohnung. Nachdem der Mieter dies verweigert, erhebt sie Klage.

Das AG Düsseldorf (26.07.2022, Az.: 236 C 127/22) verurteilt den Mieter zur Gewährung des Zutritts und zwar „durch Öffnen der Wohnungseingangstür sowie sämtlicher Zimmertüren.“ Zwar reiche nicht jedweder Anlass, ein Besichtigungsrecht der Vermieterin zu begründen. Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB habe der Vermieter jedoch die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hierzu zählten die Wartung der Gastherme sowie die Nachmontage von Rauchwarnmeldern, so dass der Zutritt zur Wohnung zu dulden sei.

Geld - Copyright Sylvia Horst
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Wohnungseigentum: Bevor es beim Hausgeld „klemmt“

In Wohnungseigentumsanlagen werden Hausgelder auf der Basis eines erstellten und beschlossenen Wirtschaftsplans erhoben. Klar ist dabei, dass diese Wirtschaftspläne auf der Basis von Vorjahreswerten erstellt werden. Aktuell kommt es zu hohen Preissteigerungen durch Inflation und durch Energieverknappung. Was bedeutet das für das Hausgeld?

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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.

Am 07.09.2022 begrüßte der 1. Vorsitzende des Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in Stade. Der Vorstand freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins, Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing. Jens Bossen des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen zu dürfen.

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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?

Informationen zum Datenschutz:

Alle Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>

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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade

Nachlese: Sonderveranstaltung am 20.11.2019

Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus & Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte „Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“ eingeladen.

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Dr. Hans Reinold Horst - Copyright Sylvia Horst
Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
Bild: © Sylvia Horst

Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund Niedersachsen

Mit den Kernforderungen zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus & Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.

Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf, dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten, Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.

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CFK Forschungszentrum
Bild: © Haus & Grund Stade

Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum Stade

Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06. konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.

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Günther Jahnke - Copyright Sylvia Horst
Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst

Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019

Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“ in Stade ein.

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Jürgen Lindner - Jahnke
Bild: © Haus & Grund Stade

Kündigungsgründe und Fristen

Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus & Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte „Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar Jürgen Lindner.

Kündigungsgründe und Fristen >>

Rathaus Lüneburg -  Copyright Haus & Grund Stade
Bild: © Haus & Grund Stade

Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg

Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen Rathauses.

Zum Tagesausflug mit Bildern >>

Dr. Christian Pape
Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian Pape

Sonderveranstaltung Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung – was müssen Vermieter wissen?“

Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“ konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte, wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

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Dr. Hans Reinold Horst - Copyright Sylvia Horst
Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst

Nachlese: Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018

„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“ war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.

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Bernhard Schröder
Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder

Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen

Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in Schölisch statt.

Zur Sonderveranstaltung >>

Hamburg - Binnenalster
Bild: © Haus & Grund Stade

Tagesausflug zur Alsterfahrt in Hamburg

Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation übernommen.

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RA A.L. Schröder
Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade

Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch

„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte „Vier Linden“ in Stade-Schölisch.

Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G. Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein H&G Buxtehude begrüßen.

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Kurznachrichten

Rauchen auf dem Balkon: Mietminderung?

Rauchen auf dem Balkon kann der Vermieter rechtlich nicht verbieten. Möglich ist es jedoch, dass der darüber wohnende Mieter sich dadurch erheblich gestört fühlt und deshalb die Miete mindert. 5 % sei angemessen, sagt LG Hamburg (1 S 92/10).


Schimmelvermutung

Unter der Balkontür hat sich Feuchtigkeit gesammelt und das Parkett leicht verfärbt, der Mieter vermutet Schimmelbildung unter dem Parkett und mindert die Miete. Nein, urteilt AG München (474 C 2793/12), die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sei durch die Verfärbung nur unerheblich i. S. v. § 536 BGB beeinträchtigt, dies muss der Mieter hinnehmen. Dass Schimmel unter dem Parkett vermutet wird, genüge nicht die Miete begründet zu mindern.

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